In der Jägervereinigung Feuchtwangen steht die nachhaltige und verantwortungsbewusste Jagd im Mittelpunkt. Wir lernen, durch gezielte Maßnahmen zur Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts beizutragen, indem wir uns mit ökologischen Zusammenhängen auseinandersetzen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Einhaltung der Jagdzeiten, um die Fortpflanzung und Aufzucht der Wildtiere nicht zu stören. Ethik spielt eine zentrale Rolle, weshalb wir angehalten sind, tierschonende Techniken und Methoden anzuwenden. Dazu gehört auch, dass erlegtes Wild sorgfältig verarbeitet und genutzt wird, um Verschwendung zu vermeiden.

Durch diese verantwortungsbewusste Herangehensweise fördern wir nicht nur den Tierschutz, sondern tragen auch zur Pflege und Erhaltung der heimischen Flora und Fauna bei. Wir verbinden traditionelles Wissen mit modernen, nachhaltigen Jagdpraktiken, um die Natur für kommende Generationen zu bewahren. Unser Gebiet umfasst in etwa die Grenzen des Altlandkreises Feuchtwagen.

Vereinsvorstand

Vorsitzender: Jürgen Engelhardt

stellv. Vorsitzender: Helmut Schwab

Schatzmeister: Ralf Schmidt

stellv. Schatzmeister: Johannes Schmidt

Schriftführerin: Cristin Gundel

stellv. Schriftführer: Thomas Rühl

 

Schießwart: Herbert Hüttner

stellv. Schießwart: Heinrich Schiller

Hornmeister: Peter Kopetz

 

Ehrenvorsitzender: Georg Spaniel

Landesjagdverband Bayern

Die Jägervereinigung Feuchtwangen ist Mitglied im Bayerischen Jagdverband. Neue und wichtige Informationen zum Thema Jagd, die bayernweit gelten, erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Jagdverbandes.

Hegemeinschaften

Eine Hegegemeinschaft besteht aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Revierinhaber (§ 10a Abs. 1 BJGArt. 13 Abs. 1 BayJG). Es handelt sich dabei um einen nichtrechtsfähigen Verein. Lediglich der räumliche Wirkungsbereich der Hegegemeinschaft wird durch die Untere Jagdbehörde durch den Erlass von Rechtsverordnungen festgelegt.

Die Hegegemeinschaften der Jägervereinigung Feuchtwangen sind:

Hundewesen

Ohne gut ausgebildete Jagdhunde ist eine waidgerechte Jagdausübung undenkbar. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, brauchbare Hunde bei der Jagd einzusetzen. Jagdhunde haben dies mindestens mit der Brauchbarkeitsprüfung nachzuweisen. Ein Revierinhaber muss stets einen brauchbaren Hund zur Verfügung haben.

Alle wichtigen Informationen und Vorlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.